FBI schlägt zu: Online-Escortservice geschlossen
 
Die Webseite SupermatchEscort und ihre Betreiber sind ins Visier des FBI geraten. Sechs Unternehmensvertreter sind angeklagt worden, Menschenhandel mit Prostitutionshintergrund in den USA, Kanada und Australien betrieben zu haben. Die Webseite und zahlreiche mit dem Unternehmen assoziierte Internetdomains wurden gesperrt.
 
Aufgrund der FOSTA/SESTA-Gesetzgebung in den USA ist seit einem Jahr erwartet worden, dass Webseiten, die in irgendeiner Weise zur Beförderung von Prostitution genutzt werden können, in Schwierigkeiten geraten. Massive rechtliche Unsicherheiten in der gesamten Webbranche waren die Folge. Trotz oder wegen umfangreicher Selbstzensur-Maßnahmen insbesondere bei den Social-Media-Diensten sind Mainstream-Angebote und Sexwebseiten weitestgehend unbehelligt geblieben, solange sie nicht für Prostitutionszwecke verwendet wurden. Das Beispiel des Online-Kontaktanzeigen-Anbieters Backpage und die rasche Reaktion von Craigslist zeigt aber, dass auch an sich prostitutionsferne Angebote in die Schusslinie geraten können.
 
Nun aber ging das FBI in einem großen Schlag gegen ein Netzwerk aus Escort-Webseiten vor. Den Betreibern wird vorgeworfen, Menschenhandel mit Prostitutionshintergrund (Sex Trafficking) betrieben zu haben, ein Verbrechen, dem sich in den USA aufgrund des grundsätzlichen Prostitutionsverbots jedwede Dienstleister und Betreiber von Prostitutionsangeboten schuldig machen kann.
 
Vorgehen der Behörden richtet sich bisher gegen Prostitution
 
Während es für die betroffenen Betreiber nun vermutlich zu Haftstrafen kommen wird, sieht der Branchenanwalt Lawrence Walters in gewisser Weise Anlass zur Beruhigung, da das befürchtete großangelegte Vorgehen gegen sämtliche Sexarbeiter und Erwachsenenangebote zumindest von staatlicher Seite bisher ausgeblieben ist. »Das Justizministerium scheint sich wirklich darauf zu konzentrieren, jene zu verfolgen, die Webseiten für Prostitutionszwecke nutzen. Allerdings benötigt es für ein Vorgehen gegen diese Anbieter die FOSTA/SESTA-Gesetzgebung eigentlich nicht.«
 
Problematisch sei nicht die Festnahme der Betreiber, sondern aus Sicht des Rechts auf Meinungsfreiheit die präventive Schließung und Beschlagnahmen von Seiten. »Die Massen-Beschlagnahme von Domainnamen noch vor einem Schuldspruch stellt einige Fragen in Bezug auf den ersten Verfassungsgrundsatz. Dennoch ist diese Vorgehensweise recht verbreitet und wird wohl weiterhin so durchgeführt, es sei denn, die Gerichte schieben dem einen Riegel vor. Wenn die Regierung eine Zeitung schließen würde, da in der Zeitung illegale Werbeanzeigen veröffentlicht wurden, wäre der Konflikt mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung deutlicher zu erkennen.«
 
Bei der Ermittlung gegen den vorwiegend auf asiatische Escorts fokussierten Escortservice stützte sich das FBI auf eine Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden in gut 12 Städten. Gegen insgesamt sechs Personen wurde nun Anklage erhoben, darunter auch gegen einen nicht in den USA ansässigen chinesischen Staatsbürger mit dem Namen Weixuan Zhou, in den USA bekannt als Marco Zhou.
 
Prostitutionsverbot wird online verschärft durchgesetzt, Folgen für Kunden?
 
Das Netzwerk funktionierte wie eine klassische Escort-Agentur, deren Geschäftsmodell in vielen Ländern der Welt vollkommen legal ist. Die Agentur nahm die Aufträge von Kunden an und vermittelte die Dates mit den jeweiligen Escorts, die häufig in illegalen Bordellen beschäftigt waren.
 
Die Aktion des FBI könnte noch unangenehme Folgen für zahlreiche Kunden des Escort-Services nach sich ziehen. Die Daten von mehr als 30.000 Kunden wurden bei der Beschlagnahmung ebenfalls sichergestellt.
 
Venus Adult News
 

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